Förderschwerpunkte

Förderbereich Lernen

Schülerinnen und Schüler, die den Anforderungen der Regelschule vorübergehend oder anhaltend und umfassend nicht mehr gerecht werden können, bekommen zunächst die Unterstützung einer vorbeugenden Maßnahme durch das rBFZ. Wenn trotz präventiver Maßnahmen der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt wird, werden diese Schüler/innen im Rahmen der inklusiven Beschulung von einer Förderschullehrerin oder einem Förderschullehrer des rBFZ im Unterricht begleitet.

Förderbereich Sprache

Schülerinnen und Schüler mit Problemen in der sprachlichen Entwicklung und/oder der Hörverarbeitung werden anhand von vorbeugenden Maßnahmen durch das rBFZ unterstützt. Nach Diagnostik und Beratung der Eltern wird gemeinsam beraten und entschieden, welche Maßnahmen inner- bzw. außerschulisch sinnvoll und umsetzbar sind. Präventiven Maßnahmen im Bereich Sprachheilförderung können als  Einzelförderdung oder Unterstützung in der Klasse notwendig sein und dann entsprechend organisiert werden. Der Einsatzschwerpunkt der sprachheilpädagogischen Fördermaßnahmen liegt im 1. und 2. Schuljahr. Kommt es bei anhaltenden erheblichen sprachlichen oder umfassenden Entwicklungsproblemen zu einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der inklusiven Beschulung durch die Lehrkräfte des rBFZ weiter unterstützt.

Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung

Das rBFZ arbeitet hier in Kooperation mit dem Zentrum für Beratung und Erziehungshilfe im Main-Taunus-Kreis (ZeBiM). Die Kooperation ist in einem Kooperationsvertrag vereinbart. In gemeinsamen Teamsitzungen an den allgemeinbildenden Schulen – den sogenannten Schulteams – werden die Unterstützungsbedarfe beraten und dann entschieden, welche Maßnahmen für die betreffenden Schülerinnen und Schüler sinnvoll sind. Dabei werden die Eltern genauso in den Prozess einbezogen, wie die Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinbildenden Schulen.